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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der TennisBase Daniel Elsner GbR:

 

1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb
der TennisBase Daniel Elsner GbR geschlossenen Verträge. Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich
bestätigt werden. Der Vertrag tritt mit der Unterschrift und der Abgabe der
Anmeldung zum Training in Kraft. Die GbR ist in der Annahme einer
Trainingsanmeldung frei. Mit Buchung der Stunden werden die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der GbR akzeptiert.

2. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Die
TennisBase Daniel Elsner GbR teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten,
insbesondere Spielstärke und Alter ein und kann bei Bedarf jederzeit die Einteilung
ändern. Dabei versuchen wir, nach Möglichkeit, auf die Wünsche unserer Kunden
Rücksicht zu nehmen.

– Die Anmeldung gilt für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und
kann nicht vorzeitig beendet werden. Bei vorzeitiger Beendigung ist der volle
Rechnungsbetrag zu entrichten bzw. werden keine Kosten zurückerstattet.
– Die Einteilung des Trainers ist der GbR vorbehalten.
– Ein Trainerwechsel bzw. Vertretungsunterricht während der Saison ist
möglich.
– Ein gebuchtes Gruppentraining ist nicht übertragbar.
– Bei unbespielbaren Plätzen während der Sommersaison findet das Training in
der Halle statt.

3. Aufsicht bei Kindern

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des
Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine
Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb
dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem
Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder,
dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der

Trainer Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den
Trainingsbereich verlässt!

4. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe
auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine
Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in
einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem
Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines anteiligen
Trainingsentgeltes.

5. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns (TennisBase Daniel Elsner GbR und TC
Memmingen) elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt
nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3
Jahren aufzubewahren.

7. Trainingskosten

Die Kursgebühren sind für den jeweiligen Trainingsabschnitt monatlich zu zahlen.
– Monatlicher Dauerauftrag des Kunden (einmalige Rechnung der TennisBase
Daniel Elsner GbR)
– Die Trainingskosten sind auch bei höherer Gewalt zu bezahlen und es obliegt
der TennisBase ob die Kosten unter Umständen erstattet werden.
– Die Hallenkosten in der Wintersaison werden vorab für die ganze Saison in
Rechnung gestellt.

8. Trainingsausfall

 Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der
Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten.
Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das
Trainingsentgelt bleibt erhalten.

– Bei Gruppentraining ab 2 Personen können vom Kursteilnehmer versäumte
Stunden nicht nachgeholt werden.
– Bei Einzeltraining werden rechtzeitig abgesagte Stunden nachgeholt,
jedoch nur einmal in der Sommersaison und zweimal im Winter.
– Vom Schüler nicht wahrgenommene Trainerstunden sind gebührenpflichtig
und werden in voller Höhe berechnet, bei anfallender Hallenmiete ist diese
zu bezahlen.
– Fällt ein Schüler aufgrund einer Verletzung/Krankheit länger als 4 Wochen
hintereinander aus, so ist dies schriftlich mitzuteilen. Eine
Vertragsentbindung für die Dauer der Verletzung, ist nur in diesem Fall 4
Wochen nach dem Zeitpunkt der Mitteilung möglich.
– Von der Tennis Base abgesagte Stunden werden selbstverständlich
nachgeholt oder zurückerstattet.
– Kosten bei Nachholterminen in der Halle bei nicht Erscheinen trägt der
Schüler.
– Nachholstunden können nicht auf die nächste Saison (Winter/Sommer)
übertragen werden.
– Trainingseinheiten, die aufgrund höherer Gewalt ausfallen, werden nicht
nachgeholt.

9. Öffentliche Medien

Fotos, Film- und Tonaufnahmen dienen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit. Mit
Einwilligung in die AGB ist es der TennisBase Daniel Elsner GbR gestattet Fotos etc.
im Internet (Social Media, Flyer und Homepage der TB und des TCM), der Zeitung
etc. zu Werbezwecken zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Eure TennisBase Daniel Elsner GbR